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6. April 2021
Das bringt der April…

Homeoffice-Regelung verlängert 

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde (vorerst) bis zum 30. April 2021 verlängert. Unternehmen müssen weiterhin überall dort Homeoffice anbieten, wo es möglich ist. Zudem werden die Unternehmen verpflichtet, betriebliche Hygienekonzepte zu erstellen und umzusetzen.

Impfverordnung

Die neue Corona-Impfverordnung ist in Kraft. Nun können auch Menschen mit über 65 Jahren mit dem Impfstoff (Vaxzevria) von AstraZeneca geimpft werden. Zudem wurde in der Verordnung die Grundlage für Corona-Impfungen in den Hausarztpraxen geschaffen.

Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert 

Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld auch weiterhin in Anspruch nehmen. Die Bundesregierung verlängert die Antragsfrist um drei Monate bis zum 30. Juni 2021. Das gilt auch für die Leiharbeit.

Kinderbonus auch im Jahr 2021

Eltern erhalten auch im Jahr 2021 für jedes kindergeldberechtigte Kind einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Er soll im Mai zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden. Das regelt das Corona-Steuerhilfe-Gesetz, welches am 17. März 2021 in Kraft getreten ist.

Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen und Hilfen finden Sie hier.

Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im Internet

Das neue Jugendschutzgesetz verbessert den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien. Anbieter sind verpflichtet, Minderjährige vor Mobbing, sexueller Belästigung oder Kostenfallen zu bewahren. Das Gesetz tritt am 1. April in Kraft.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt