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4. August 2021
Das bringt der August …

Kinderfreizeitbonus als Unterstützung für Familien

Kinder und Jugendliche haben durch die Corona-Pandemie besonders schwierige Zeiten hinter sich: Distanzunterricht, kaum Kontakte zu Freunden, Einschränkungen bei Hobbys und Sport, Sorgen um die berufliche Ausbildung.

Besonders betroffen sind Familien mit geringem Einkommen. Um sie zu unterstützen, wird einmalig ein Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 EUR je Kind ausgezahlt. Ein gesonderter Antrag ist in den meisten Fällen nicht zu stellen.

Einreiseverordnung geändert

Angesichts des dynamischen Reise- und Grenzverkehrs werden die Quarantäne-Regelungen verlängert und angepasst. Wer seit Sonntag, 1. August, aus dem Ausland einreist, muss grundsätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen können. Ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter 12 Jahren. Für Einreisen aus einem ausgewiesenen Virusvariantengebiet müssen jedoch auch sie ein negatives Testergebnis vorlegen. Die Quarantänepflicht bleibt bestehen.

Erhöhung der Zuverdienstgrenze in der Künstlersozialversicherung

Vielen Kulturschaffenden sind in der Corona-Pandemie die Einkünfte aus ihrem künstlerischen Schaffen weggebrochen. Zeitlich befristet bis zum 31. Dezember 2021 wird nun ein Zuverdienst von bis zu 1.300 EUR im Monat aus einer selbständigen nicht künstlicheren Tätigkeit ermöglicht, ohne dass der bestehende Versicherungsschutz in der Künstlersozialversicherung entfällt.

Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen und Hilfen finden Sie hier.

Verordnung für weiteren Ausbau regenerativer Energien

Für die Energiewende weg von fossilen Energiequellen hin zu erneuerbaren ist eine beständige Steuerung des zu fördernden Ausbaus von Alternativen und Stromnetzen notwendig. Die erneuerbaren Energien liegen bereits über 50 Prozent über der Energiequelle von Stein- und Braunkohle, wodurch der Ökostromanteil am Bruttostromverbrauch in Deutschland einen Rekord erreicht hat. Um künftig Vorhaben schneller realisieren sowie Stromnetze optimieren und ausbauen zu können, konkretisiert die seit dem 20. Juli 2021 geltende „Erneuerbare-Energien-Verordnung“ bereits bestehende Regelungen. Das Ziel ist unter anderem, die Förderkosten stetig weiter zu senken.

Entlastung für die Industrie

Deutsche Unternehmen sollen durch die nationale CO2-Bepreisung keinen Nachteil im internationalen Wettbewerb erleiden. Mit der „Carbon-Leakage-Verordnung“ schafft der Gesetzgeber einen finanziellen Ausgleich in Fällen, in denen die ausländische Konkurrenz keinen vergleichbaren Preis für Emissionen zahlen muss. So soll verhindert werden, dass Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland abwandern und CO2-Emissionen dort insgesamt höher ausfallen.

Siebo Suhren, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Rechtsanwalt