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31. Juli 2019
Das bringt der August …

Steuerbegünstigung von neuen Mietwohnungen

Neben den jährlichen Abschreibungen von 2 Prozent der Anschaffungs- und Herstellungskosten, sollen zukünftig zusätzlich 5 Prozent für neue Mietwohnungen (auch Neuerschließung von Wohnraum aus alter Bausubstanz) als Sonderabschreibung geltend gemacht werden können. Die Bundesregierung erhofft, in den kommenden Jahren 1,5 Millionen neue Wohnungen und Eigenheime entstehen zu lassen. Investoren sollen damit insgesamt bis zu 28% ihrer anfallenden Kosten während des Neubaus von der Steuer absetzen können. In den Genuss dieses Vorteils kommt dabei aber nur, wer die entsprechenden Mietwohnungen mindestens 10 Jahre vermietet.

 

Starke-Familien-Gesetz: Bekämpfung von Kinderarmut

Das Reformgesetz „Starke-Familien-Gesetz“ erweitert den Kreis der Berechtigten und erhöht die Leistungen des Kinderzuschlags. Zudem soll Kindern und Jugendlichen mehr finanzielle Unterstützung bei Bildung und Förderung zu Teil werden (Kosten für z. B. Nachhilfe, Klassenfahrt oder Sportverein).

 

Gute-Kita-Gesetz

Die Kindertagesbetreuung soll in den nächsten 3 Jahren durch zusätzliche Mittel von bis zu 5,5 Milliarden Euro weiter ausgebaut werden und die Eltern finanziell entlastet werden. Den Betreuern werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahme ermöglicht. Zu Gunsten der Eltern sollen längere Öffnungszeiten eingeführt und die Kita-Beiträge zum Teil vom Staat übernommen oder zumindest sozialverträglich gestaffelt werden.

 

Sonstiges

BAföG-Erhöhung:

Der monatliche Förderhöchstbetrag wird ab 2020 auf € 861,00 angehoben und gleichzeitig der Freibetrag auf das Einkommen der Eltern erhöht. Damit sollen mehr Studierende Förderleistungen beziehen können.

 

Unterstützung für Auszubildende:

Die Berufsausbildungsbeihilfe beträgt ab dem 01.08.2019 monatlich nunmehr € 716,00.

 

Fairness am Arbeitsmarkt:

Der Zoll wird zukünftig härter gegen Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vorgehen. Grundlage dafür ist das neue Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch.

 

Reduzierte Duftstoffe in Kosmetika:

In der gesamten EU gelten ab dem 23.08.2019 strengere Grenzwerte für Kosmetika mit allergenen Duftstoffen. Betroffene Produkte dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt