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3. Dezember 2019
Das bringt der Dezember…

Paketboten-Schutz-Gesetz und die Nachunternehmerhaftung

Mit Blick auf den 24.12. trat mit Wirkung zum 23.11.2019 das „Paket-Boten-Schutzgesetz“ in Kraft. Ziel der gesetzlichen Neuregelung ist die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Paketzusteller und Kuriere, insbesondere in Bezug auf die turbulente Vorweihnachtszeit.

Häufig beauftragen in diesem Bereich große Firmen Subunternehmer, die nach Regierungsangaben zum Teil ihren Arbeitgeberpflichten nicht nachkommen. Die Hauptunternehmer der Zusteller werden durch das neue Gesetz mehr in die Verantwortung genommen: sie müssen u.a. für die versäumte Abführung der Sozialabgaben von Subunternehmern einstehen. Generalunternehmer können sich von der Haftung befreien und von Nachunternehmern Unbedenklichkeitsbescheinigungen fordern (ausgestellt von Krankenkassen und Berufsgenossenschaften).

 

Neuregelung von Energieaudits in Unternehmen

Energieauditpflichtige Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch über alle Energieträger hinweg von 500.000 kWh oder weniger im Jahr müssen statt eines vollumfänglichen Energieaudits lediglich ausgewählte Basisdaten zu ihrem Energieverbrauch und ihren Energiekosten über eine Onlinemaske an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) melden.

Weitere Regelungen betreffen die Übergangszeit der Einführung des Gesetzes und Pflichten der Auditoren.

 

Gesetz für bessere Löhne in der Pflege

Seit dem 29.11.2019 ist das Gesetz für bessere Löhne in Kraft. Das Gehaltsniveau in der Pflege kann nunmehr auf zweierlei Weise angehoben werden: entweder durch eine höhere Lohnuntergrenze oder durch Einführung eines flächendeckenden Tarifvertrags mit Wirkung für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Pflegebereich.

 

Und sonst …?

Zum 14.12.2019 tritt EU-weit ein strengeres Regelungspaket für den Bereich der Lebensmittelkontrollen in Kraft. Es werden verstärkt unangekündigte und risikoorientierte Kontrollen durchgeführt und zudem wird auf einen besonderen Schutz von Whistleblowern bei der Lebensmittelsicherheit gesetzt.

Zudem beschloss das österreichische Parlament mit Wirkung zum 01.12.2019 einen neuen Preiskatalog für österreichische Vignetten. Für eine 10-Tages-Vignette sind EUR 9,40, für ein 2-Monats-Ticket EUR 27,40 und für eine Jahresvignette EUR 91,40 fällig.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt