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4. Januar 2021
Das bringt der Januar …

Ende der befristeten Mehrwertsteuersenkung

Der Mehrwertsteuersatz wurde mit Wirkung zum 1.Juli 2020 temporär von 19 % auf 16 % bzw. der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % gesenkt. In der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland war diese Mehrwertsteuersenkung die erste seit 1968 und damit auch seit der Einführung des heutigen Systems.

Nach sechs Monaten wird die temporäre Mehrwertsteuersenkung nun zum 01.01.2021 auf das Vorniveau angehoben.

Überbrückungshilfe III

Vom Januar 2021 bis Juni 2021 kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Die Überbrückungshilfe III dient der Unterstützung von Unternehmen, Soloselbständigen, Freiberuflerinnen und Freiberuflern, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Anders als bei den November- und Dezemberhilfen werden dabei nicht Umsatzausfälle erstattet, sondern lediglich betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten.

Eltern erhalten Entschädigung

Berufstätige Eltern haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn sie coronabedingt für die Kinderbetreuung zuhause bleiben müssen. Dies gilt nun auch, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes Betriebs- oder Schulferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in der Schule ausgesetzt wird. Die Regelung tritt rückwirkend zum 16.12.2020 in Kraft.

Insolvenzantragspflicht bleibt weiterhin ausgesetzt 

Bereits im März 2020 wurde die Verpflichtung ausgesetzt, bei entsprechenden Voraussetzungen einen Insolvenzantrag zu stellen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Krise wird die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 31.01.2021 (statt 31.12.2020) verlängert.

Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen und Hilfen finden Sie hier.

Solidaritätszuschlag entfällt für Mehrheit der Steuerzahler

Ab Januar fällt für ca. 90 Prozent der Lohn- und Einkommensteuerzahler der Solidaritätszuschlag weg. Dies gilt bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro.

Anhebung des Grundfreibetrags, Kindergelds und des gesetzlichen Mindestlohns

Der Grundfreibetrag steigt für das Jahr 2021 auf 9.744 Euro und der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2021 brutto 9,50 Euro pro Stunde.

Zudem steigen Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag.

Höhere Pendlerpauschale

Die Entfernungspauschale wird zum 01.01.2021 ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer erhöht. Bei einem Arbeitsweg von weniger als 21 Kilometern bleibt es bei 30 Cent Pendlerpauschale pro zurückgelegtem Kilometer.

Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs

Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sollen missbräuchliche Abmahnungen eingedämmt werden und die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands gesichert sein. Zudem stellt das Gesetz höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen. Auch soll es urheberrechtliche Abmahnungen transparenter machen und den finanziellen Anreiz für Abmahnungen verringern. Das Gesetz ist am 02.12.2020 in Kraft getreten.

Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse

Ab dem 01.01.2021 entfällt die Pflicht zur Vorlage der Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse in Papierform. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber weiterhin bei Aufnahme der Beschäftigung oder beim Wechsel der Krankenkasse die aktuelle Krankenkasse anzeigen. Für den Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, die Angaben des Arbeitnehmers durch ein elektronisches Abfrageverfahren seitens der Krankenkasse zu überprüfen.

Fristverlängerung für Betriebe zur Kassenumrüstung

Ursprünglich mussten bargeldintensive Betriebe ihre Kassen bereits zum 1. Januar 2020 mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufrüsten. Die Frist zur Umstellung auf manipulationssichere Kassensysteme wurde aber nun von allen Bundesländern bis zum 31.03.2021 verlängert.

Höhere Kfz-Steuer für Neufahrzeuge 

Die Kfz- Steuer wird ab dem 01.01.2021 erhöht. Die Reform gilt nur für Neuwagen, die ab dem 01.01.2021 zugelassen werden. Ab dann wird der CO2-Ausstoß bei der Kfz-Steuer stärker gewichtet.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt