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5. Juni 2019
Das bringt der Juni …

Bessere ärztliche Versorgung mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz

Durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) wird Kassenpatienten eine verbesserte ärztliche Versorgung ermöglicht. Arzttermine sollen nun mit weniger Wartezeit vergeben werden und die Sprechstundenzeiten der Ärztinnen und Ärzten wird auf 25 Stunden/Woche angehoben.

Das Gesetz hat auch die Einführung von Terminservicestellen ermöglicht. 24 Stunden und 7 Tage die Woche können Patienten sich nun an die Servicestelle wenden, um sich Termine beim Haus-/Facharzt vermitteln zu lassen, die nächste Notfallambulanz oder andere medizinische Einrichtung aufzufinden. Deutschlandweit ist die Terminservicestelle unter der Rufnummer 116 117 erreichbar.

Auch die Digitalisierung macht hier nicht halt: durch die Gesetzesneuerung wird die Umsetzung der elektronischen Patientenakte weiter vorangetragen und zukünftig die Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auf elektronischem Wege möglich gemacht. Ab 2021 soll Patienten der mobile Zugriff auf die eigenen medizinischen Daten möglich sein.

Anhebung vom Mindestlohn für Gerüstbauer

Zum 01.06.2019 erfolgt zudem eine erneute Erhöhung des Mindestlohns für Gerüstbauer. Für die rund 31 000 Beschäftigten der Branche steigt der Mindestlohn von 11,35 Euro auf 11,88 Euro.

Der Mindestlohn gilt als allgemeinverbindlich für deutsche Betriebe und gilt auch bei Entsendung von Beschäftigten von im Ausland ansässigen Betrieben nach Deutschland.

E-Scooter

Ab Mitte Juni 2019 soll die Verordnung zur Zulassung von E-Scootern in Kraft treten. Die Nutzung wird dann auf Radwegen und Fahrradschutzstreifen erlaubt sein. Gibt es diese nicht, dürfen die E-Scooter auch auf der Straße fahren. Hierbei gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dürfen E-Scooter hingegen nicht genutzt werden.

Eine Zulassung ist nicht erforderlich und es muss kein Helm getragen werden. Allerdings besteht eine Versicherungspflicht.

Und sonst so …?

Ab Juni gilt eine neue Bewachungsverordnung. Das sogenannte Bewacherregister ist die Reaktion auf Vorkommnisse bei der Überwachung von Großveranstaltungen und Vorfällen in Flüchtlingsunterkünften. Die Änderungen dienen der Errichtung eines Zentralregisters im Bewachungsgewerbe. Vereinfacht werden sollen die Kontrolle der fachlichen Eignung und die Verfahren der Zulässigkeit von Bewachungsgewerbebetreibern.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt