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4. Mai 2022
Das bringt der Mai…

NEUES ZU CORONA

Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung

Am 25. Mai läuft die Corona-Arbeitsschutzverordnung aus. Dann ist das Arbeiten theoretisch wieder so möglich wie vor Beginn der Pandemie. Dies gilt natürlich nur, wenn die Verordnung nicht erneut verlängert wird. Zuletzt wurde die Regelung am 20. März verlängert.

Corona-Regeln: Was ab jetzt in Hamburg gilt

Am 30.04.2022 sind in Hamburg viele Corona-Regeln weggefallen. Nunmehr kann man auch in Hamburg wieder ohne Maske einkaufen und ohne Beschränkungen Tanzveranstaltungen besuchen. Hamburgs Schülerinnen und Schüler müssen ebenfalls keine Schutzmasken mehr tragen. Anders als in zwölf anderen Bundesländern bleibt die Pflicht zu zwei Corona-Tests pro Woche aber vorerst bestehen.

Ab sofort müssen FFP2-Masken in Hamburg nur noch in Bussen und Bahnen und in Einrichtungen wie Kliniken und Pflegeheimen getragen werden, in denen besonders schutzbedürftige Menschen untergebracht sind. Arbeitgebende haben noch bis Ende Mai das Recht, auf das Tragen einer Maske in ihrem Unternehmen zu bestehen. Außerdem können zum Beispiel Geschäfte oder Gastronomiebeträge per Hausrecht darauf bestehen, dass die Gäste Masken tragen.

Bei einem positiven Schnelltest muss man sich selbst isolieren und einen PCR-Test durchführen lassen. Fällt er positiv aus, muss man sich wie bisher für zehn Tage in Isolation begeben.

Kostenlose Bürgertests soll es zumindest bis Ende Juni noch geben.

Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen und Hilfen finden Sie hier [Link einfügen zum Corona-Blog].  

ENERGIE

Sicherheit der Gasversorgung

Durch das neue Gasspeichergesetz sollen Betreiber von Gasspeicheranlagen in Deutschland verpflichtet werden, ihre Speicher schrittweise zu füllen. Gesetzlich vorgegebene Mindestfüllstände sollen die Energieversorgung weiterhin gewährleisten und heftige Preisausschläge eindämmen. Das Gesetz tritt am 1. Mai 2022 in Kraft.

Mit den gesetzlichen Vorgaben für Füllstände stellt die Bundesregierung sicher, dass die Gasspeicher in Deutschland – im Rahmen des tatsächlichen Gasangebots – zu Beginn des Winters ausreichend befüllt sind („Füllstandsvorgaben“), und zwar: 

▪ am 1. Oktober: zu 80 Prozent. 

▪ am 1. November: zu 90 Prozent. 

▪ am 1. Februar: zu 40 Prozent.

FLUCHT UND ASYL

Vereinfachter Bau von Unterkünften für Geflüchtete

Um Städten und Gemeinden den Bau von Unterkünften für Geflüchtete zu erleichtern, führt die Bundesregierung eine Ausnahmeregelung im § 246 Baugesetzbuch wieder ein. Behörden dürfen bis Ende 2024 von den Vorschriften des Baugesetzbuchs abweichen, um das Verfahren zu vereinfachen.

KfW-Hilfsprogramm zur Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften

Die KfW stellt ein Hilfsprogramm aus Eigenmitteln bereit und hat dafür das zinsverbilligte Kreditvolumen wegen der hohen Nachfrage auf insgesamt 500 Millionen Euro aufgestockt. Das hilft Kommunen, die Flüchtlingsunterkünfte schaffen oder modernisieren und ausstatten.

VERBRAUCHERSCHUTZ

Mehr Schutz auf Online-Marktplätzen

Ab dem 28. Mai sind Verbraucherinnen und Verbraucher bei Online-Einkäufen besser zu informieren. Mit dem Gesetz, das am 28. Mai 2022 in Kraft tritt, wird die EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften umgesetzt. Betreiber von digitalen Marktplätzen wie Amazon oder eBay sind dann verpflichtet, vor Vertragsschluss über wesentliche Umstände, die die Entscheidung des Kunden beeinflussen können, aufzuklären – etwa über Kriterien und Gewichtung für das Ranking von Suchergebnissen zu Produkten. Vergleichsportale müssen zudem darüber informieren, welche Anbieter bei der Erstellung des Vergleichs berücksichtigt wurden. Ticketbörsen werden verpflichtet, über den vom Veranstalter festgelegten Originalpreis zu informieren

Um künftig Verstöße gegen verbraucherschützende Vorschriften in der Europäischen Union einheitlicher sanktionieren zu können, wird ein neuer Ordnungswidrigkeitentatbestand geschaffen, der die Verhängung Geldbußen vorsieht.

Welche Produkte sind vom neuen Gesetz betroffen?

Erfasst werden Verträge über den Kauf von Waren, Dienstleistungen und digitalen Produkten, die über einen Online-Marktplatz abgeschlossen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Bestellung über das Internet, per E-Mail oder Telefon erfolgt.

Die neuen Regeln gelten grundsätzlich nicht, soweit auf dem Online-Marktplatz Verträge über Finanzdienstleistungen, wie etwa Kredite, Versicherungen und die Altersversorgung von Einzelpersonen, angeboten werden. Denn hier gelten zum Teil eigene, abweichende Informationspflichten.

Transparenz im Internet 

Beim Verkauf digitaler Inhalte wie eBooks, Videoclips, digitale Dienstleistungen oder Videostreaming sind Anbietende zu mehr Transparenz verpflichtet. Mehr Schutz vor missbräuchlichen Praktiken erhalten auch Teilnehmende an sogenannten Kaffeefahrten. Influencer und Blogger erhalten zudem mehr Rechtssicherheit bei Produktempfehlungen. Das Gesetz tritt am 28. Mai 2022 in Kraft.

Käufer, die durch verbotene Geschäftspraktiken geschädigt werden, haben in Zukunft einen Anspruch auf Schadenersatz. Das heißt: Wurden Käufer zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die sie sonst nicht getroffen hätten und infolgedessen einen Schaden erlitten haben, besteht ein Anspruch. Erfasst werden nicht nur Entscheidungen über den Erwerb oder Nichterwerb einer Ware oder Dienstleistungen, sondern auch damit unmittelbar zusammenhängende Entscheidungen. Auch psychisch wirkender Zwang oder ausgeübter Druck, wie etwa das hartnäckige und unerwünschte Ansprechen von Verbrauchern mittels Telefonwerbung, können zu einem Schadenersatzanspruch führen. Die Verjährungsfrist für diese Schadensersatzansprüche wird von sechs auf zwölf Monate verlängert.

Neues im Hinblick auf die Werbung von Influencern

Das Gesetz enthält auch Klarstellungen zur Abgrenzung von kommerzieller Kommunikation zu Meinungsäußerungen. Empfiehlt ein Influencer ein Produkt eines fremden Unternehmens, ohne dafür Geld oder eine ähnliche Gegenleitung zu bekommen, liegt kein kommerzieller Zweck vor. Dann müssen Influencer diese Empfehlung auch nicht als „kommerziell“ kennzeichnen. Diese Regelung gilt auch für Influencer, die sich aus dem Ausland an deutsche Verbraucher richten.

Stärkerer Schutz bei Telefonwerbung

Ab dem 28. Mai 2022 müssen Anbieter, die telefonisch werben, die ausdrückliche Einwilligung der Angerufenen dokumentieren und fünf Jahre aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

WICHTIGE TERMINE IM MAI 2022: ZENSUS

Im Mai startet die Befragung zum Zensus 2022. Wer von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder Post bekommt, muss antworten. In der alle zehn Jahre europaweit stattfinden Befragung soll erhoben werden, wie viele Menschen wo und wie leben und arbeiten.

Siebo Suhren, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Rechtsanwalt