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4. November 2020
Das bringt der November…

Besserer Infektionsschutz in Pflegeheimen und Krankenhäuser durch Schnelltests

Pflegeheime und Krankenhäuser können ihr Personal, die Gäste, Kranke sowie Bewohner und Bewohnerinnen gemäß Coronavirus-Testverordnung regelmäßig durch Schnelltests auf das Corona-Virus testen. Falls der Schnelltest positiv ausfällt, wird zur Überprüfung des Ergebnisses ein PCR-Test durchgeführt.

Staatliche Absicherung von Reisegutscheinen bei Insolvenz des Reiseveranstalters

Der auf freiwilliger Basis angebotene Reisegutschein (Vorgabe der EU-Pauschal­reise­richtlinie) ist gegen eine Insolvenz des Reiseunternehmers ergänzend abgesichert, wenn der Reiseveranstalter eine Garantieprämie zahlt und die Pauschalreise aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurde.
Einzelheiten dazu regelt die Garantiprämienerhebungsverordnung, die am 20.10.2020 in Kraft getreten ist.

Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen und Hilfen finden Sie hier.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Ab 2021 wird mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept, unter Gewährleistung des Gesundheitsdatenschutzes, nutzbar sein. Im Jahr 2022 sollen dann neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbilder auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden können.

Das Gebäudeenergiegesetz

Im Gebäudebereich ist das Energieeinsparpotential noch immer sehr groß. Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes, welches seit dem 1. November 2020 gilt, ist es, Wärme und damit Energie einzusparen. Das Gesetz normiert insbesondere, dass ab 2026 grundsätzlich keine Ölheizkessel mehr in Gebäuden verbaut werden dürfen. Durch eine Prämie wird der Aus­tausch der alten Ölheizung durch ein klimafreundliches Model gefördert. Dazu werden Investitionen in Energieeinsparungen vereinfacht.

Änderung der Kfz-Steuer

Die Kfz-Steuer richtet sich künftig mehr nach dem Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise an. Dagegen werden Besitzer reiner E-Autos steuerlich entlastet, sodass damit von der Bundesregierung ein Signal für klimafreundliche und bezahlbare Mobilität gesetzt wird.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt