Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss sich ab dem 01.10.2020 für 14 Tage in Quarantäne begeben. Diese kann vorzeitig – jedoch frühestens nach fünf Tagen – beendet werden, wenn ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann. Innerhalb von zehn Tagen nach Einreise ist ein solcher Test für Rückkehrende aus Risikogebieten kostenfrei.
Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen und Hilfen, finden Sie hier.
Soziale Einrichtungen werden weiter finanziell unterstützt
Die entsprechenden Regelungen für die Unterstützung von sozialen und fürsorgerischen Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten, Anbietern von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen oder Integrationskursen gelten vorerst bis Ende des Jahres 2020 weiter.
Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich
Der Immobiliensektor ist aus der Nationalen Risikoanalyse, welche im Herbst 2019 veröffentlicht wurde, als ein Bereich mit besonderen Geldwäscherisiken hervorgegangen. Daher gilt für Personen in rechtsberatenden Berufen seit dem 01.10.2020 eine Meldepflicht, wenn Immobiliengeschäfte auch nur leicht unter dem Verdacht der Geldwäsche stehen. Solche Auffälligkeiten ergeben sich z.B. aus einem Bezug der Immobilientransaktion zu Staaten, die nach EU- oder FATF-Vorgaben als Risikostaaten gelistet sind, oder zu Personen, die in Sanktionslisten geführt werden, sowie aus Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den an der Transaktion beteiligten Personen, dem wirtschaftlich Berechtigten, dem Preis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität (u.a. Verwendung von Barmitteln).