Autor: Sebastian Schütt | Bildquelle: ArtTower / pixabay
4. September 2020
Das bringt der September…

Test auf SARS-CoV-2 bei Einreisen nach Deutschland

Reisende aus dem Ausland haben seit dem 01. August 2020 die Möglichkeit, sich innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr freiwillig und kostenfrei auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen.

Seit dem 08. August 2020 gilt zudem, dass Rückkehrer aus Zieldestinationen, die als Risikogebiete eingestuft wurden, sich bei Einreise nach Deutschland innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr auf SARS-CoV-2 testen lassen müssen oder einen negativen Test vorzulegen haben, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für die Zeit des ausstehenden Testergebnisses besteht für die Betroffenen zudem eine Quarantänepflicht.

Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen, finden Sie hier.

Beginn der Auszahlung des Kinderbonus

Der im Konjunkturpaket beschlossene Kinderbonus in Höhe von EUR 300,- für jedes kindergeldberechtigte Kind wird anteilig im September (EUR 200,-) und Oktober (EUR 100,-) automatisch über die zuständige Familienkasse ausgezahlt.

Der Kinderbonus ist von der Anrechnung auf Sozialleistungen ausgenommen. Beim Kinderfreibetrag, von dem Familien mit höherem Einkommen profitieren, wird er hingegen berücksichtigt.

Siebo Suhren, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Rechtsanwalt