12. März 2019
Die Ausbildungsrunde

Einmal die Woche treffen sich die Ausbilder und Nachwuchskräfte bei DP zur Ausbildungsrunde. Bei diesen wöchentlichen Treffen werden Themen aus den Bereichen Steuerlehre, Wirtschaftslehre oder Rechnungswesen besprochen.

Die Ausbildungsrunde startet meistens mit der Klärung von Begriffen aus den Steuergesetzen. Dabei wird sich ein Fachbegriff von den Ausbildern ausgewählt und eine Nachwuchskraft erklärt die Definition des Begriffs, wie z.B. den Begriff der Werbungskosten.

„§9 (1) EStG: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Sie sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind.“

Danach haben die Nachwuchskräfte im Vorwege ein Thema vorbereitet, dass ihnen in der letzten Runde zugeteilt wurde. Dieses Thema erklären die Nachwuchskräfte den anderen Nachwuchskräften in der Runde ausführlich. Im Anschluss werden meistens noch offene Fragen und Anmerkungen besprochen. Nach dem Vortrag  merkt man immer wieder, dass einem noch Informationen zu dem jeweiligen Thema  fehlen. Wie sagt man so schön:  Man lernt nie aus. 🙂

Ein gutes Beispiel dafür ist ein Thema, dass wir erst kürzlich besprochen haben. Es geht um die Umsatzsteuer, die beim Kaufen von Tannenbäumen fällig wird. Hierbei  kommt es darauf an, wo der Tannenbaum aufgewachsen ist und wo er verkauft wird. Daraus ergeben sich dann verschiedene Umsatzsteuersätze.

Persönlich habe ich nie den Gedanken beim Tannenbaumkauf gehabt, dass die Tannenbäume verschiedene Steuersätze haben könnten. Ich frage mich dann, wo solche Gesetze ihren Ursprung finden und was für ein Aufwand dahinter stecken muss, diese Gesetze festzusetzen…  Jedes mal bin ich wieder überrascht, welch kuriose Dinge in unseren Steuergesetzen versteckt sind.

Unser aktuelles Thema sind die Sonderausgaben. Hierbei geht es vor allem um deren Definition und was man in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend machen kann. Um die Umsetzung von der Theorie in die Praxis zu vereinfachen, nutzen wir Berechnungslisten von Einkommensteuererklärungen, die wir bearbeitet haben.

Zu den Sonderausgaben gehört auch die Kirchensteuer. Auch in diesem Bereich gibt es überraschend viel Neues zu lernen. Mir war beispielsweise  nicht klar, dass man bei seinem zuständigen Standesamt persönlich vor einem Standesbeamten die Erklärung zum Kirchenaustritt abgeben muss. Ich bin eher davon ausgegangen, dass man einen Kirchenaustritt schriftlich bei der Kirche beantragen kann.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Ausbildungsrunde ist für mich als Azubi eine gute Übung für die mündliche Prüfung der Steuerfachangestellten ist. Durch die Fragen der Ausbilder und die eigene Vorstellung von verschiedenen Themen, wird man gut auf die Prüfungssituation und die verschiedenen Themenbereiche vorbereitet. Denn trotz der Vorbereitungszeit bin ich jedes mal aufgeregt, wenn unsere Ausbilder mir Fragen stellen und das wird in der Abschlussprüfung wahrscheinlich nicht anders sein. 🙂

Leonie Kröger