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7. Oktober 2021
Mediation – Streitbeilegung auf Augenhöhe

Sie haben eine Meinungsverschiedenheit mit Ihrem Mit-Gesellschafter oder Mit-Geschäftsführer, einem Geschäftspartner (B2B oder B2C), mit einem oder mehreren Arbeitnehmern oder auch einer Organisation oder Institution? Sie möchten Ihre Unternehmensnachfolge regeln? Sie streiten sich mit Miterben im Hinblick auf ein Testament oder eine Erbaufteilung? Sie haben Ärger bei der Errichtung oder Renovierung eines Ein- oder Mehrfamilienhauses?

Versuche, mit der anderen Konfliktpartei eine Lösung zu finden, sind ohne Erfolg geblieben!

Sie wollen einen kostspieligen und langwierigen Rechtsstreit vermeiden und suchen eine tragfähige Lösung? Dann ist Mediation der richtige Lösungsweg.

Mediation ist ein Verfahren zur Konfliktlösung. Sie bedeutet „gütliche Einigung“ oder „Schlichtung“ und ist ein strukturiertes Verfahren auf gesetzlicher Grundlage, dem Mediationsgesetz[1], mit Hilfe eines neutralen Dritten, dem Mediator/der Mediatorin.

Ziel der Mediation ist, ein Ergebnis auf Augenhöhe zu erzielen, die Win-win-Situation, welche Sie und Ihr Gegenüber in die Lage versetzt, auch zukünftig miteinander Geschäfte zu machen, zusammenzuarbeiten, ob auf Mitarbeiter- oder auf Gesellschafterebene oder als Mitglied einer Erbengemeinschaft.

Die Mediation hat darüber hinaus noch den Vorteil, dass sie, im Vergleich zu einem Rechtsstreit, sehr viel schneller durchgeführt werden kann, bei überproportionaler Erfolgsquote. Es gibt keine Verlierer. Schließlich ist die Mediation im Vergleich zu sonstigen Verfahren (Gericht, Schiedsgericht) auch kostengünstiger.

 

Wie läuft das Mediationsverfahren ab?

Die Mediation folgt einem strukturierten Kommunikations- bzw. Verfahrensablauf:

  • Vorphase: Die Mediation ist geprägt von FREIWILLIGKEIT. Der Mediator nimmt, nachdem eine Partei (Mediant) Kontakt zu ihm aufgenommen hat, wiederum Kontakt zu der anderen Konfliktpartei auf und versucht, alle Beteiligten an „den runden Tisch“ zu bringen. Der Mediator erläutert den Verfahrensablauf und motiviert zur Teilnahme an der Mediation. Eine Begrenzung der Anzahl von Medianten ist dabei nicht gegeben. Es gilt insbesondere: Jede Partei kann zu jeder Zeit das Mediationsverfahren beenden.
  • Phase 1 Einleitung der Mediation: Der Mediator bespricht und vereinbart mit den Konfliktparteien die Verfahrensregeln in einer Mediationsvereinbarung. Insbesondere gilt: Die Konfliktlösung wird von den Medianten gemeinsam erarbeitet.
  • Phase 2 – Themensammlung ist geprägt von einer Bestandsaufnahme. Die Konflikte werden herausgearbeitet, die Themen werden gesammelt, die im Weiteren zwischen den Konfliktparteien geregelt werden sollen. Diese Themen werden schriftlich festgehalten. Dabei erhalten die Medianten zunächst nacheinander die Gelegenheit, ohne Unterbrechung ihre jeweilige Sichtweise darzustellen.
  • In Phase 3  Interessenklärung – werden die ermittelten Konfliktfelder gemeinsam bearbeitet. Dabei machen die Medianten sich, unter Vermittlung des Mediators, auf die Suche nach den Interessen, die hinter den jeweiligen Positionen der anderen Konfliktpartei stehen.
  • In Phase 4  Ideensuche entwickeln beide Konfliktparteien mit Hilfe des Mediators kreative Möglichkeiten, ihren Konflikt beilegen zu können, und sammeln hierzu Ideen. Die Lösungsalternativen werden gegeneinander abgewogen und gemeinsam bewertet. Diese Phase ist vergleichbar mit einem Brainstorming.
  • Die Phase 5 schließt die Mediation ab. Sie beschreibt die gegenseitig akzeptable Lösung des Konflikts. Dabei werden die Lösungsideen bewertet und konkretisiert, bis eine Option gefunden worden ist, die allen Parteien gerecht wird. Diese Lösung wird zwischen den Parteien als Mediationsergebnis schriftlich vereinbart.

 

Fragen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Das können Sie gerne telefonisch oder per E-Mail tun.

[1] Gesetze-im-Internet.de/mediationorg/BJNR157710012.html

Dr. Mathias Schlichting
LL.M. (Natal) | Rechtsanwalt | Wirtschaftsmediator