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Pflichten eines nichtöffentlichen Arbeitgebers nach § 164 Abs. 1 SGB IX bei freien Stellen / Stellenanzeigen

Pflichten eines nichtöffentlichen Arbeitgebers nach § 164 Abs. 1 SGB IX bei freien Stellen / Stellenanzeigen

Prüfungspflicht bei freien Arbeitsplätzen: Arbeitgeber müssen bei jeder freien Stelle prüfen, ob diese mit einem schwerbehinderten Menschen besetzt werden kann.WEITER

Johann Moritz Leverkühn / 11. Juni 2025
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