31. Juli 2019
Umsatzsteuer

Umsatzsteuer? Mehrwertsteuer? Ein kurzer Überblick zur einnahmestärksten Steuer des Staates

Die Umsatzsteuer begegnet uns allen täglich. Unter dem Begriff „Mehrwertsteuer“ ist sie in den meisten Waren und Dienstleistungen, welche wir Tag für Tag verbrauchen, inbegriffen. Während die Umsatzsteuer grundlegend 19 % beträgt, hat der Gesetzesgeber entschieden, bestimmte Waren ermäßigt mit 7 % zu besteuern, oder manchmal auch auf eine Besteuerung zu verzichten. So soll der Verbraucher bei der Deckung seines grundlegenden Bedarfs unterstützt werden. Die Mittel daraus werden auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Damit finanzieren diese die verschiedensten öffentlichen Aufgaben, wie zum Beispiel die Schulen, die digitale Netzstruktur und Kindertagesstätten.

Einnahme und Weiterleitung der Umsatzsteuer

Für Unternehmen hat diese jedoch eine viel größere Bedeutung, denn die Umsatzsteuer schulden diese den zuständigen Finanzämtern. Gleichzeitig dürfen die Unternehmen die Umsatzsteuer, welche sie für ihren Betrieb bezahlen, mit ihrer Steuerlast verrechnen. Dies ist allerdings nur möglich, wenn diese als betrieblich veranlasst gilt und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Als sogenannte „Vorsteuer“ wird diese dann von der Umsatzsteuer abgezogen. Somit soll gewährleistet werden, dass die umgangssprachliche „Mehrwertsteuer“ auch nur den vom Unternehmer erzielten Mehrwert besteuert. Durch die laufende Erfassung der Einnahmen und Ausgaben ermitteln wir die tatsächliche Umsatzsteuerlast und übermitteln dem Finanzamt diese Daten.

Die Umsatzsteuer im Vergleich

Laut einer Schätzung des Bundesfinanzministeriums erzielte die Umsatzsteuer 2018 Steuereinnahmen in Höhe von 235 Mrd. EUR, was etwa 30 % Prozent der Gesamteinnahmen ausmacht.

Pascal