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19. März 2019
UPDATE: Die Quellensteuer (Artikel vom 22.2.19)

Eine Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat sorgt für Erleichterung bei vielen Unternehmen: nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene steht nun fest, dass inländische Unternehmen KEINEN Quellensteuereinbehalt bei Onlinewerbung vornehmen müssen. Diese Einschätzung war vorher schon von großen Teilen der Literatur und insbesondere der Beraterschaft vertreten worden.

Das Thema hatte für große Unruhe gesorgt, da in einigen Betriebsprüfungen hohe Steuernachzahlungen aufgrund von Zahlungen an Google & Co. gefordert wurden. Nunmehr ist nach Aussage des Bayerischen Finanzministers Albert Füracker geklärt, „dass den inländischen Unternehmen unnötige steuerliche Mehrbelastungen im Zusammenhang mit der Onlinewerbung erspart bleiben“.

Dipl.-Ökon. Dr. Simone Wick
Steuerberaterin, Fachberaterin für Internationales Steuerrecht
Dipl.-Bw. (BA) Maja Güsmer
Steuerberaterin