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5. Februar 2020
Das bringt der Februar…

Erhöhter Datenschutz von Sozialdaten bei Krankenkassen

Künftig werden die persönlichen Daten der Versicherten strenger geschützt. Der GKV-Spitzenverband hat mit einer neuen Richtlinie, deren Übergangsfrist zum 05.02.2020 endet, beschlossen, dass Informationen den Versicherten gegenüber (z. B. der Mitgliedschaftsnachweis und andere Sozialdaten) nicht mehr per Fax, sondern ausschließlich per Post, Telefon oder persönlich herausgegeben werden.

 

Neue Regelungen zum mobilen Bezahlen

Seit dem 01.02.2020 dürfen Kosten etwa für Abos und Apps grundsätzlich nur noch über die Handyrechnung abgerechnet werden, wenn die Bestellung auf der Internetseite des Mobilfunkunternehmens bestätigt wird.

Die Neuerung besagt auch, dass im Rahmen der Rückzahlung von unrechtmäßig abgezogenen Beträgen ein Nachweis durch den Verbraucher erst bei Beträgen über EUR 50,00 geführt werden muss.

 

Vorgaben für Anträge auf Schengen-Visa

Seit dem 2. Februar haben sich Änderungen für Reisende aus 104 Ländern ergeben, die eines Schengen-Visums bedürfen, um in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens einzureisen.

Folgende Änderungen sind in Kraft getreten:

 

  • die Antragstellung kann bereit 6 Monate, statt wie bisher 3 Monate, vor der Einreise erfolgen;
  • Visa-Anträge können künftig auch elektronisch gestellt werden;
  • die allgemeinen Gebühren haben sich auf EUR 80,00 bzw. für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren sowie Staatsangehörige aus Georgien, Kosovo, Russland und der Ukraine auf EUR 40,00 erhöht;
  • vertrauenswürdige und regelmäßig einreisende Personen können ein Visum für mehrfache Einreise mit einer Gültigkeit von bis zu 5 Jahren beantragen.

 

Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr

Durch eine neue Abstandsregel soll die Sicherheit von Fahrradfahrern im Straßenverkehr erhöht werden. Allgemein muss bei Überholvorgängen mit dem Kfz ein Abstand von 1,50 m zu Fahrradfahrern gehalten werden. An besonders engen Stellen kann ein Schild gesetzt werden, das auf ein Überholverbot hinweist. Weiterhin dürfen Lkw zum Beispiel nur noch im Schritttempo abbiegen. Bei Nichtbeachten der Regeln drohen ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt