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4. Juli 2019
Datenschutzbeauftragte bald erst ab 20 Mitarbeitern Pflicht

Künftig soll die Schwelle zur Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, von 10 auf 20 Mitarbeiter angehoben werden. Damit reagiert der Bundestag – überraschend zügig – auf die Kritik und Überlastung kleinerer Unternehmen und Handwerksbetriebe. Die Novelle liegt nunmehr dem Bundesrat zur finalen Bestätigung vor.

Was zunächst nach einer Erleichterung klingt, ist jedoch mit Vorsicht zu genießen. Denn die mit der DSGVO einhergehenden Pflichten bleiben unverändert bestehen und müssen dann von der Geschäftsführung in Eigenregie wahrgenommen werden.
Dies könnte dazu führen, dass der Datenschutz mangels einer fachkundigen Ansprechperson im Betrieb weniger Beachtung findet und zu einem erhöhten Haftungsrisiko führt.

Auch wenn die Änderung zunächst wie eine Entlastung wirkt, erhöht sich gleichzeitig auch die Gefahr künftiger Bußgeldverfahren.

An dieser Stelle ist den kleinen Betrieben daher zu raten, auch nach der bevorstehenden Gesetzesänderung einen fachkundigen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und dem Datenschutz weiterhin mehr Beachtung zu schenken.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung der DSGVO und der gesetzlichen Informationspflichten.

Weitere Informationen zu unseren Leistungen finden Sie hier.

Irina Behrmann
Rechtsanwältin | Datenschutzbeauftragte (DiD)