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3. September 2020
Airbnb muss Vermieterdaten herausgeben. Die Steuerfahndung wertet die Daten aus.

Die Hamburger Steuerfahndung hat mit anderen Bundes- und Landesbehörden gerichtlich durchgesetzt, dass die in Irland ansässige Vermietungsagentur einer sogenannten Gruppenanfrage nachkommen und die Personendaten von dort geführten Vermietern herausgeben muss. Die Fahndung prüft, ob die erzielten Überschüsse der Hamburger Vermieter in der jeweiligen Einkommensteuererklärung deklariert worden sind, bzw. informiert die zuständigen Finanzämter bundesweit über etwaig nicht erklärte Einkünfte.

Hinterzogene Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind dann gegebenenfalls bis zu zehn Jahren rückwirkend zu versteuern. Die entstehende Steuerlast ist überdies mit sechs Prozent per anno zu verzinsen. Daneben ist damit zu rechnen, dass die Steuerfahndung Strafverfahren gegen die betroffenen Vermieter einleiten wird. Die Strafverfahren werden regelmäßig mit der Festsetzung von Geldauflagen oder Geldstrafen enden.

Ob die die Abgabe einer strafbefreienden steuerlichen Selbstanzeige noch möglich ist, hängt davon ab, ob die Fahndung die Tat (Steuerhinterziehung) bereits entdeckt hat. Dies scheint angesichts der gewaltigen Datenmengen und der Vielzahl der Airbnb-Vermieter zweifelhaft, so dass durchaus zur Selbstanzeige zu raten ist. In jedem Fall verringert eine wegen der bereits erfolgten Entdeckung zum Scheitern verurteilte Selbstanzeige das Strafmaß.

Wer unverzüglich aktiv wird und seinen Steuerberater oder idealerweise einen einschlägig sachkundigen Fachanwalt für Steuerrecht damit beauftragt, die erzielten Einkünfte zügig nach zu erklären, hat gute Chancen, strafrechtlich nicht belangt zu werden. Die Steuernachzahlung erspart dies jedoch nicht. Darauf zu hoffen, nicht entdeckt zu werden, macht dagegen überhaupt keinen Sinn.

Siebo Suhren, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Rechtsanwalt