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6. Juli 2021
Das bringt der Juli …

Epidemische Lage von nationaler Tragweite bleibt bestehen

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Der Deutsche Bundestag hat daher beschlossen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite über den 30. Juni hinaus fortbesteht. Damit wird sichergestellt, dass die notwendigen Regelungen (wie die Coronavirus-Testverordnung und die Coronavirus-Impfverordnung) weiterhin gelten können.

Antragsfrist für Kurzarbeit verlängert

Unternehmen können den erleichterten Zugang zu Kurzarbeitergeld weiterhin in Anspruch nehmen. Die Antragsfrist ist bis 30. September 2021 verlängert. Auch Leiharbeiter profitieren von den Sonderregelungen. Das Ziel ist es, durch Planungssicherheit für Betriebe und deren Beschäftigte die bisherigen Erfolge bei der Vermeidung von Arbeitslosigkeit auszubauen.

Keine Homeoffice-Pflicht mehr

Die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen geht weiter zurück. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde entsprechend angepasst: Ab 1. Juli 2021 gibt es keine Homeoffice-Pflicht mehr. Allerdings können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, um sie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen. Bestehen bleiben außerdem die Verpflichtung zum Testangebot sowie die AHA+L-Regel.

Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen und Hilfen finden Sie HIER.

Stabile Renten im Westen und leichte Erhöhung im Osten

Am 1. Juli 2021 werden die Renten angepasst: Im Westen bleiben sie stabil und im Osten steigen sie um 0,72 Prozent. Als Folge der Corona-Pandemie sind die Löhne zwar im vergangenen Jahr gesunken, doch die Rentengarantie schützt Rentnerinnen und Rentner vor Einbußen.

Einweg-Plastik wird verboten

Das Kabinett hat ein Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff verabschiedet. Darunter fallen zum Beispiel Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe oder Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus Bioplastik. Auch To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor dürfen in der EU nicht mehr produziert und in den Handel gebracht werden.

Besserer Schutz bei Verbraucherdarlehen

Die Rechte von VerbraucherInnen beim Abschluss von Darlehensverträgen und bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten werden gestärkt. Darlehensverträge müssen künftig klare Widerrufsinformationen enthalten. Die entsprechende Änderung des Verbraucherdarlehensrechts ist zum 15. Juni 2021 in Kraft getreten.

Schutz für Reisende bei Insolvenzen durch neuen Reisesicherungsfonds

Reisende sollen künftig umfassend abgesichert sein, wenn Reiseveranstalter Insolvenz anmelden müssen. Alle mit der Insolvenz zusammenhängenden Kosten sollen über einen Fonds gedeckt werden, der von den Reiseveranstaltern finanziert wird. Ein entsprechendes Gesetz ist am 1. Juli in Kraft getreten. Anlass war die Insolvenz der Thomas Cook-Tochtergesellschaften im Jahr 2019, die gezeigt hat, dass die aktuell gültige Haftungsgrenze zur Absicherung der Kundengelder zu niedrig ist.

Urheberrecht wird umfassend reformiert

Ein zentraler Aspekt der Urheberrechtsreform ist die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wie etwa YouTube oder Facebook: Für die Verbreitung von Inhalten sind die Plattformen künftig auch selbst unmittelbar verantwortlich. Für Drittinhalte, die Nutzer verbreiten, müssen sie Lizenzen erwerben.

Gegen Bilanzbetrug und Manipulation

Vertrauen, Integrität und verlässliche Akteure sind für einen stabilen Finanzmarkt unerlässlich. Der Fall Wirecard hat gezeigt, dass die Bilanzkontrolle gestärkt und die Abschlussprüfung verbessert werden muss. Dabei soll das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität helfen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält mehr Prüfungskompetenzen sowie Durchgriffsrechte und die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer wird gestärkt.

Steueroasen austrocknen

Staaten und Gebiete, die international anerkannte Standards im Steuerbereich nicht einhalten, fördern Steuerhinterziehung. Die Bundesregierung hat deshalb einen Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb auf den Weg gebracht. Nicht-kooperative Steuergebiete werden auf einer sogenannten „schwarzen Liste“

Siebo Suhren, Fachanwalt für Steuerrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)
Rechtsanwalt