Änderungen beim Elterngeld
Die Regelungen für das Elterngeld werden befristet angepasst, um junge Familien auch während der Corona-Pandemie unterstützen zu können. Elterngeldmonate, die derzeit nicht genommen werden können, dürfen aufgeschoben werden. Außerdem sollen coronabedingte Einbußen beim Gehalt keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes haben. Die Regelung tritt rückwirkend bereits zum 01.03.2020 in Kraft.
Sozialschutzpaket II
Mit dem Sozialschutzpaket II sorgt die Bundesregierung für höheres Kurzarbeitergeld, mehr Hinzuverdienstmöglichkeiten für Beschäftigte in Kurzarbeit und längere Bezugszeit von Arbeitslosengeld.
Beschlüsse von Personal- und Betriebsrat per Videokonferenz
Betriebsräte (bis zum 31.12.2020) und Personalräte (bis zum 31.03.2021) erhalten die Möglichkeit, Beschlüsse vorübergehend auch per Video- und Telefonkonferenz zufassen. Bereits bestehende Personalvertretungen sollen bis zum Abschluss der Wahlen geschäftsführend im Amt verbleiben. Diese Änderungen sind zum 28.05.2020 in Kraft getreten.
Verbot von Menthol-Zigaretten
Mit dem 20.05.2020 endete eine 4-jährige Übergangsphase für Tabakprodukte mit charakteristischen Aromen (z. B. Menthol) als Teil der EU-Tabakrichtlinie. Der Vertrieb solcher Zigaretten ist von nun an in der EU ausgeschlossen.
Gesetzliche Regelung von Rückerstattungen in Gutscheinen
Für Tickets und Nutzungsberechtigungen (u. a. für Schwimmbäder, Konzerte, Sport-Events, Fitnessstudios), die vor dem 08.03.2020 erworben wurden, können Betreiber und Veranstalter dem Kunden statt der Erstattung des Geldes nun Gutscheine ausstellen. Diese müssen dem Kunden bis Ende 2021 die Möglichkeit der Einlösung bieten. Für den Fall, dass der Gutschein nicht bis zum Ende der Frist eingelöst wurde, muss dem Kunden der entsprechende Wert erstattet werden. Das Gesetz sieht zudem eine Ausnahme von der Gutscheinausstellung zur Regelung von Härtefällen vor. Wir haben bereits hier über das nunmehr in Kraft getretene Gesetzesvorhaben berichtet.