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2. Juni 2021
Das bringt der Juni…

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene

Die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sieht seit dem 9. Mai 2021 bestimmte Erleichterungen für geimpfte und von einer nachgewiesenen Infektion genesene Menschen vor. Bestimmte Einschränkungen gelten für sie nicht mehr. Dazu gehören etwa Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sowie Quarantänepflichten. Die AHA-Regeln sind indes weiterhin einzuhalten.

Bundeseinheitliche Corona-Einreiseverordnung

Die Corona-Einreiseverordnung führt seit dem 13. Mai 2021 die verschiedenen Elemente beim Thema Einreise nach Deutschland nun bundeseinheitlich und umfassend zusammen. Sie regelt Anmelde-, Test- und Nachweispflichten sowie Quarantäneregelungen. Zudem legt sie Regeln für die Einreise aus Virusvariantengebieten fest.

Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen und Hilfen finden Sie hier.

Besserer Schutz vor Cyber-Angriffen

Die Informationssicherheit und der Schutz der BürgerInnen werden durch das zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme weiter verbessert. Gerade mit Blick auf die zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche ist eine funktionierende Informations- und Kommunikationstechnik erforderlich für Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wird dabei als unabhängige und neutrale Beratungsstelle für Fragen der IT-Sicherheit etabliert. Daneben werden seine bereits bestehenden Befugnisse gestärkt; unter anderem soll es Daten künftig über einen längeren Zeitraum speichern, um Cyber-Vorfälle gezielt aufklären zu können. Zudem werden die Meldepflichten für Betreiber kritischer Infrastrukturen, wie Energie- oder Wasserversorger, auf weitere Teile der Wirtschaft, z. B. Unternehmen der Rüstungsindustrie, ausgeweitet.

Zukunftsorientierte Wertpapieraufsicht

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie wird die Aufsicht über die Wertpapierinstitute aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst und in einem separaten Gesetz, dem Wertpapierinstitutsgesetz, geregelt. Die ermöglicht eine passgenauere und risikoadäquate Aufsicht, da Wertpapierinstitute im Vergleich zu Kreditinstituten andere Geschäftsmodelle und Risikoprofile haben.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt