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3. Mai 2021
Das bringt der Mai…

Künftig zwei Testangebote pro Woche

Die Corona-Arbeitsschutzverordnung ist um weitere betriebliche Testangebote ergänzt worden. So müssen Unternehmen seit dem 23. April ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, mindestens zwei Corona-Tests pro Woche anbieten. Die Art des Tests ist nicht vorgegeben.

Unterstützung für berufstätige Eltern – Kinderkrankentage

Die sogenannten Kinderkrankentage für das Jahr 2021 werden in Ergänzung zur Gesetzesänderung im Februar nochmals um 10 Tage pro Elternteil und Kind ausgeweitet, für Alleinerziehende um 20 Tage. Somit hat jedes Elternteil in 2021 nun insgesamt 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld pro Kind, Alleinerziehende 60 Tage pro Kind. Die Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar in Kraft.

Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und den damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen und Hilfen finden Sie HIER.

Höhere Mindestlöhne und mehr Urlaub in der Pflege

Gut 1,2 Millionen Menschen arbeiten als Hilfs- oder Pflegefachkraft in der Altenpflege. Für alle gelten künftig höhere Mindestlöhne: Qualifizierte Hilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung erhalten seit dem 1. April einen Mindestlohn von 12,50 Euro (im Westen) bzw. 12,20 Euro (im Osten). Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung werden ab dem 1. Juli bundesweit mindestens 15,00 Euro erhalten. Darüber hinaus haben Pflegekräfte 2021 und 2022 einen Anspruch auf bezahlten Mehrurlaub von jeweils sechs zusätzlichen Tagen.

Entschieden gegen Hetze im Netz

Das „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ sieht höhere Strafen bei Morddrohungen in sozialen Medien, Gewalt gegen Beschäftigte in Rettungsstellen oder auch antisemitisch motivierten Straftaten vor. Hetze, Drohungen und Beleidigungen im Internet werden härter verfolgt. Überdies werden Anbieter der sozialen Netzwerke verpflichtet, strafbare Inhalte an eine neue Zentralstelle beim Bundeskriminalamt zu melden. Um Tatverdächtige identifizieren und Beweise sichern zu können, werden Rechtsgrundlagen zur Auskunftserteilung von Anbietern geschaffen.

Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz (im Anschluss an April 2021)

Das bereits für April angekündigte neue Jugendschutzgesetz tritt nun doch erst zum 1. Mai 2021 in Kraft. Im Internet und in den sozialen Medien sollen Minderjährige besser vor gefährdenden Inhalten geschützt und ihre Persönlichkeitsrechte bewahrt werden.

Steuer-Identifikationsnummer als übergreifendes „Ordnungsmerkmal“

BürgerInnen sollen beim Kontakt mit der Verwaltung nicht immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, obwohl sie bei einer anderen Verwaltungsstelle bereits bekannt sind. Mit dem Inkrafttreten des Registermodernisierungsgesetzes kann das „Once-Only“-Prinzip verwirklicht werden. Als übergreifendes Merkmal wird die Steuer-Identifikationsnummer eingeführt, die selbst keine Informationen über den Bürger enthält und keinen Zugriff auf Steuerdaten zulässt. Verwaltungsleistungen werden so digitaler, während der Aufwand für BürgerInnen kleiner wird.

Meldewesen wird bürgerfreundlicher

BürgerInnen ist es erstmals möglich, ihre Meldedaten über ein Verwaltungsportal selbst aus dem Melderegister abzurufen und für verschieden Zwecke zu nutzen. Außerdem wird es möglich sein, statt einer schriftlichen eine elektronische Meldebescheinigung zu beantragen und nach einem Umzug eine Anmeldung in der neuen Stadt elektronisch durchzuführen.

Sebastian Schütt
Rechtsanwalt