Homeoffice in Unternehmen, wo es möglich ist
Arbeitgeber müssen die Möglichkeit für Homeoffice überall dort anbieten, wo es möglich ist. Das regelt die Corona-Arbeitsschutz-Verordnung, die am 27.01.2021 in Kraft getreten und zunächst bis zum 15.03.2021 befristet ist. Zudem enthält die Verordnung Schutzmaßnahmen für die Arbeitnehmer, deren Anwesenheit im Unternehmen unverzichtbar ist.
Elektronische Einreiseanmeldung und Testpflicht
Einreisende aus Risikogebieten müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise durch ein negatives Corona-Testergebnis nachweisen, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind. Dagegen müssen Einreisende aus sehr stark betroffenen Gebieten bereits vor Einreise den Nachweis erbringen. Das regelt die neue Corona-Einreiseverordnung, die am 14.01.2021 in Kraft getreten ist.
Unterstützung für berufstätige Eltern
Für dieses Jahr wird die Zahl der Tage, an denen gesetzlich Versicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld haben, verdoppelt.
Der Anspruch gilt nicht nur bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Schulen und Kitas aufgrund der Pandemie geschlossen sind oder die Betreuung eingeschränkt ist.
Weitere Gesetzesänderungen sowie Informationen zur COVID-19-Pandemie und die damit zusammenhängenden staatlichen Maßnahmen und Hilfen finden Sie hier.
Gesetzesreform gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Mit der Gesetzesänderung soll das Bundeskartellamt einfacher auf Maßnahmen zugreifen können, um den Wettbewerb zu schützen. Damit will die Bundesregierung gerade das missbräuchliche Verhalten von Unternehmen, die besonders den digitalen Markt beherrschen, einschränken.