Allgemein bringt man mit dem Begriff „Nachlass“ im erbrechtlichen Sinn den Übergang von Vermögenswerten aus analogen Rechtsbeziehungen (z.B. Immobilien, Wertpapiere, Barvermögen, Schmuck und andere Wertgegenstände) in Verbindung.WEITER
Tim Wöhler
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18. September 2018