Kategorie: Steuerstrafrecht

Schwere Steuerhinterziehung verjährt erst nach 15 Jahren
Das vom Bundestag am 16.12.2020 beschlossene Jahressteuergesetz erhöht die strafrechtliche Verjährungsfrist bei der besonders schweren Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 Abgabenordnung) von 10 Jahren auf 15 Jahre.WEITER
Siebo Suhren /
13. April 2021
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Unentgeltliche Wohnungsüberlassung – Schenkungsteuer ohne Schenkung?
Zur Entreicherung des Eigentümers durch entgangene MietenWEITER
Lars Starke, LL.M. /
28. Juli 2020
beeboys / AdobeStock

Das wollte ich nicht. Über den Vorsatz im Steuerstrafrecht.
Macht der Steuerpflichtige falsche Angaben, die dazu führen, dass das Finanzamt Steuern in zu niedriger Höhe festsetzt, hat er Steuern verkürzt. Der objektive Tatbestand der Steuerhinterziehung ist erfüllt.WEITER
Siebo Suhren /
20. Mai 2020
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Der automatische steuerliche Informationsaustausch – Handlungsbedarf?
Informationen zum aktuellen StandWEITER
Siebo Suhren /
6. August 2019
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Rückwirkende Steuerfreiheit von Schenkungen unter Ehegatten
Kein Fall für die SteuerfahndungWEITER
Siebo Suhren /
16. April 2019
Bild: © Finanzfoto / Fotolia

Herabsetzung von Vorauszahlungen – „gefährlicher“ vorübergehender Liquiditätsvorteil
Ein Fall für die SteuerfahndungWEITER
Siebo Suhren /
5. Juli 2018
Bild: © lagom / Fotolia