Schlagwort: Steuerstrafrecht
Schwere Steuerhinterziehung verjährt erst nach 15 Jahren
Das vom Bundestag am 16.12.2020 beschlossene Jahressteuergesetz erhöht die strafrechtliche Verjährungsfrist bei der besonders schweren Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 Abgabenordnung) von 10 Jahren auf 15 Jahre.WEITER
Siebo Suhren /
13. April 2021
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Rückwirkende Steuerfreiheit von Schenkungen unter Ehegatten
Kein Fall für die SteuerfahndungWEITER
Siebo Suhren /
16. April 2019
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