Schlagwort: Steuerstrafrecht

Schwere Steuerhinterziehung verjährt erst nach 15 Jahren

Schwere Steuerhinterziehung verjährt erst nach 15 Jahren

Das vom Bundestag am 16.12.2020 beschlossene Jahressteuergesetz erhöht die strafrechtliche Verjährungsfrist bei der besonders schweren Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 3 Abgabenordnung) von 10 Jahren auf 15 Jahre.WEITER

Siebo Suhren / 13. April 2021
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Rückwirkende Steuerfreiheit von Schenkungen unter Ehegatten

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Kein Fall für die SteuerfahndungWEITER

Siebo Suhren / 16. April 2019
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